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Auch ich kann meinen Mandanten meine Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten - faire und transparente Preise aber sind für mich  selbstverständlich.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

Meine Leistungen rechne ich im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

 

In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

Gleichzeitig kann ich mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.

 

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt ist.

 

Auf Wunsch erstelle ich selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage und rechne dann mit Ihrer Versicherung ab.

 

Sofern persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen vorliegen, beantrage ich für Sie eine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

 

Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen oder lesen Sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG].

 


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Anwaltskanzlei Mertens  | post@anwaeltin-mertens.de