Soweit es dem Kind dient, hat jedes Familienmitglied, also auch Großeltern und/oder Geschwister ein Umgangsrecht mit dem betroffenen Kind.
Zu meiner Arbeit gehört daher genauso die erste Kontaktaufnahme und die Vorbereitung eines Gesprächs mit dem Jugendamt.
Sollte sich die Notwendigkeit weiterer Stellungnahmen ergeben und psychologische Gutachten zur Entwicklung Ihres Kindes erforderlich sein, die unseren Antrag unterstützen, so betreue ich Sie auch in dieser Hinsicht.
Im Fall einer Scheidung wird zu klären sein, welcher Elternteil zukünftig das Sorgerecht behält, oder ob es weiterhin gemeinsam ausgeübt werden kann.
Für eine alleinige Übernahme des Sorgerechts durch den Vater oder die Mutter, müsste ein entsprechender Gerichtsbeschluss herbeigeführt werden.
Treten Sie mit mir in Kontakt, um einen Termin zu vereinbaren.